Die Ausbildung in unserem Verein

Wie werde ich Segelflieger/in?

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Haben Sie nicht schon mal die Idee gehabt "Fliegen müsste man können"?
Kommen Sie zu uns. Wir bilden Sie zum Segelflieger aus

Der Ausbildungsablauf in unserem Verein

Wie's funktioniert, beschreiben wir Ihnen in den folgenden Zeilen.

Das Mindestalter für den Beginn der Ausbildung ist 14 Jahre.

Nachdem Sie den Aufnahmeantrag als aktives Mitglied unterschrieben haben und der Vorstand der Aufnahme zugestimmt hat sind Sie Mitglied im Luftsport-Club Rheingau.

Vor dem Ausbildungsbeginn müssen dem Ausbildungsleiter des Vereines noch folgende persönliche Unterlagen vorliegen:

  • eine Kopie vom Personalausweis oder Reisepass
  • das Flugtauglichkeitszeugnis eines zugelassenen Fliegerarztes
  • eine schriftliche Erklärung über schwebende Strafverfahren und darüber, dass ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der zuständigen Stelle (Regierungspräsidium in Darmstadt) beantragt wurde
  • bei minderjährigen Bewerber die Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters

Sind alle Formalitäten erfüllt, kann es schon losgehen mit der Ausbildung.

Die Ausbildung besteht in einem praktischen und einen theoretischen Teil. Die Grundlage hierzu ist die Ausbildungsrichtlinie des Deutschen Aero-Clubs.

In der praktischen Ausbildung werden Sie auf vereinseigenen doppelsitzigen Segelflugzeugen durch unsere ehrenamtlich tätigen Fluglehrer geschult.

In der theoretischen Ausbildung umfasst die Sachgebiete: Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Aerodynamik, Technik, Verhalten in besonderen Fällen und menschliches Leistungsvermögen. Der Unterricht wird im allgemeinen vom Verein oder den Luftsportverbänden in den Wintermonaten angeboten.

Nachdem Ihre fliegerischen Fähigkeiten soweit gediehen sind, dass Sie, nach Meinung Ihrer Fluglehrer (mindestens zwei müssen zustimmen), das Segelflugzeug sicherer starten, in der Luft bewegen und wieder landen können, was allgemein nach ca. 80 Schulflügen mit Fluglehrer möglich ist, werden Sie erstmals allein fliegen dürfen. Sie haben dann 3 Platzflüge in vorschriftsmäßiger Art und Weise zu absolvieren. Ist der Fluglehrer mit Ihrer Fliegerei zufrieden, werden Sie nach der 3. Landung ein großes Empfangskomitee aller auf dem Platz Anwesenden vorfinden, die Ihnen sehr zünftig zu Ihren ersten Alleinflügen und der A-Prüfung gratulieren und Ihr Fluglehrer steckt Ihnen das Segelfliegerabzeichen mit einer Schwinge an.

Im Verlauf Ihrer weiteren Ausbildung werden Sie bereits viel allein fliegen, natürlich immer noch unter Beobachtung des Fluglehrers und in näherer Umgebung des Platzes. Von dem gewohnten Doppelsitzer werden Sie nach einigen Flügen auf einsitzige Flugzeuge umsteigen. Es wird auch zu längeren Flügen kommen, denn im Laufe der Zeit werden Sie lernen die Aufwinde immer wieder besser zu nutzen.

Hierzu und zur weiteren Vervollkommnung Ihrer fliegerischen Ausbildung werden Sie immer mal wieder mit einem Fluglehrer im Doppelsitzer fliegen müssen. Nachdem Sie die weiteren Ausbildungsabschnitte erfolgreich beendet haben, wird man Ihnen nach der B-Prüfung das Segelfliegerabzeichen mit zwei und nach der C-Prüfung das Abzeichen mit drei Schwingen anstecken.

Nun sind Sie, schon ein fast fertiger Segelflieger, aber eben nur fast, denn Sie benötigen für alle Ihre Flüge immer noch einen Flugauftrag eines anwesenden Fluglehrers und Sie dürfen sich damit immer nur im sichtbaren Umkreis des Flugplatzes bewegen. Das Ziel der Ausbildung ist der Erwerb des amtlichen "Luftfahrerscheins für Segelflugzeugführer" (GPL - Glider Pilot Licence). Erst nach dem Erhalt dieses Papiers sind Sie berechtigt eigenverantwortlich zu fliegen. Sie sind dann also ein fertiger Segelflugzeugführer.

Die Prüfungen werden vom Ausbildungsleiter beim Regierungspräsidium in Darmstadt beantragt und durch deren Prüfer durchgeführt. Die Prüfung besteht aus zwei Teilen "Theorie und Praxis" und die Theorie wird zu erst geprüft. Die theoretische Prüfung kann frühestens nach der Hälfte der notwendigen Starts und Flugzeiten beantragt werden. Nun sollte man bis zur theoretischen Prüfung noch fleißig lernen, um alle Fragen aus den verschiedenen Sachgebieten ausreichend beantworten zu können.

Aber wer beim theoretischen Unterricht aufgepasst hat, ist schon bestens vorbereitet. Wenn die theoretische Prüfung bestanden wurde und die u.a. Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die praktische Prüfung. Für die Prüfung sind mindestens 3 Starts und Landungen mit einem von der Behörde zugeteilten Prüfer des Regierungspräsidiums in Darmstadt, ist dann fast nur noch Formsache, denn fliegen können Sie ja dann schon.

Folgende Voraussetzungen müssen bis zur Prüfung erfüllt sein:

  • mindestens 16 Jahre alt
  • die theoretische Ausbildung in 7 Fächern (Luftrecht, Meteorologie, Aerodynamik, Technik,
  • innerhalb der letzten vier Jahre vor Ablegung der praktischen Prüfung mindestens 25 Flugstunden davon 15 Stunden im Alleinflug auf Segelflugzeugen verschiedener Muster
  • 60 Starts und Landungen auf dem Segelflugzeug, davon 20 im Alleinflug
  • drei Landungen mit oder ohne Fluglehrer auf einem anderen Flugplatz als dem Ausbildungsplatz
  • einen Streckenflug im Alleinflug von mindestens 50km. Der 50km Streckenflug im Alleinflug kann ersetzt werden durch einen Überlandflug mit Fluglehrer über 100km.
  • eine theoretische und praktische Einweisung in besonderen Flugzuständen und Notfällen
  • Bescheinigung für die erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Sofortmaßnahme am Unfallort

Weitere Informationen:
Downloads und Infos zum Thema Segelfliegen im LSC Rheingau
Deutscher Aero Club e.V.